Gremien (im Aufbau)

Vorwort

Eine Schule braucht viele Köpfe, welche nicht nur die Schulleitung bei ihrer Arbeit unterstützen. Gemeinsam sorgen sie für eine stete Weiterentwicklung unserer kleinen aber sehr schönen Grundschule.

Die Arbeit der Elternvertreter ist hierbei gleichermaßen wichtig wie die der Lehrkräfte, der Pädagogischen Mitarbeiter/innen und allen anderen an der Schule beschäftigten Personen.

Uns ist es sehr wichtig, dass alle Gremien eng zusammenarbeiten und im regen Austausch miteinander stehen. Hierzu dienen die unter anderem verschiedene entscheidungstreffende Gremien, deren Zusammensetzung und Aufgaben im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.


Der Klassenelternrat

Der Klassenelternrat setzt sich aus den Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse X sowie der Klassenleitung zusammen. Hierbei hat die Klassenleitung jedoch hauptsächlich eine beratende und informierende Rolle. Üblicherweise kommt die Klassenleitung dieser Aufgabe im Rahmen eines Elternabends nach. Auf dem Elternabend werden wichtige klasseninterne Angelegenheiten besprochen. Dies sind z.B.: Ausflüge/Klassenfahrten, allgemeines Lernklima, Inhalt sowie Plaung und Gestaltung des Unterrichts, Schwerpunktlegungen, etc. 

 

Der Klassenelternrat wählt aus seiner Mitte:

  • Eine/n Vorsitzende/n sowie eine Vertretung. Diese vertreten die Klasse X in den Sitzungen des Schulelternrats.   
  • Eine/n Vertreter/in für evtl. stattfinde Klassenkonferenzen der Klasse X.

Die Vertretungen werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Neuwahlen erfolgen, wenn:

  • Die Amtszeit abgelaufen ist (eine Wiederwahl ist möglich).
  • Das Kind die Schule verlassen hat.
  • Die Vertretung zurückgetreten ist.
  • Wenn die Vertretung von zwei Dritteln aller Wahlberechtigten abberufen wird.

Die Einladung zu einer Elternratssitzung erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenleitung, wobei sich die Klassenleitung in den Klassen 2 bis 4 mit den jeweiligen Vorsitzenden abzustimmen hat. Da die ersten Klassen und der SKG zu Beginn des Schuljahres noch keine Vertretungen gewählt haben, erfolgt in diesen Fällen die Einladung ausschließlich durch die jeweilige Klassenleitungen.

Der Klassenelternrat trifft auch zusammen, wenn ein fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenleitung dies verlangt.

 


Die Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Die Elternvertretung
  • Die Klassenleitung
  • Alle Fachlehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen, die in der Klasse Unterricht erteilen
  • Die Schulleitung

Auf einer Klassenkonferenz werden Maßnahmen, die einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen, beschlossen.

Die halbjährlich stattfindenden Förderkonferenzen sind eine Form der Klassenkonferenz.

Auf Klassenkonferenzen, auf denen Ordnungsmaßnahmen diskutiert werden, hat die Schulleitung den Vorsitz. Über ein Stimmrecht verüft die Schulleitung nur, wenn diese auch in der Klasse unterrichtet.

 


Der Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich

  • aus den Vorsitzenden und den Vertretungen der Klassenelternschaften
  • sowie der Schulleitung zusammen.
  • Darüberhinaus können externe Gäste geladen werden. Die Gäste können in beratender oder beobachtender Funktion an den Schulelternratssitzungen teilnehmen.  

Auf dem Schulelternrat werden alle wichtigen Themen diskutiert, die die ganze Schülerschaft betreffen. Der Schulelternrat besitzt nur ein geringes Mitbestimmungsrecht, kann aber die Wünsche der Elternschaft direkt mit der Schulleitung diskutieren. Selbstverständlich kann der Elternrat selber Themen einbringen, wenn diese als Diskusionswürdig erachtet werden.

Mitwirkung übt der Schulelternrat insbesondere über die zu wählenden Ämter/Elternvertretungen für folgende Konferenzen aus:

  • Gesamtkonferenz
  • Schulvorstand
  • Fachkonferenzen
  • Elternsprecher/in
  • Gemeindeelternrat

Wenn Sie als Eltern gerne Themen in den Elternrat einbringen möchten, hilft es allen Beteiligten, wenn die/der Elternratsvorsitzende sowie die Schulleitung darüber informiert werden. So kann bei der Planung der Schulelternratssitzung Zeit eingeplant werden und die Schulleitung kann sich auf die Frage/n vorbereiten.

 


Der Schulvorstand

Der Schulvorstand ist das oberste Gremium. Er setzt sich aus

  • vier gewählte Elternvertretern (Schulelternrat)
  • drei gewählten Lehrkräften (Gesamtkonferenz)
  • und der Schulleitung zusammen.

Der Schulvorstand hat folgendende Aufgaben:

  • Überwachung der Verwendung der finanziellen Mittel
  • Eingehen von Kooperationen mit Schulen oder externen Partnern
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Entscheidungen über den Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter
  • Entscheidungen über die Durchführung und Finanzierung von Projektwochen
  • Ausgestatltung des Schulprogramms

Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus:

  • sechs gewählten Elternvertretern (Schulelternrat)
  • allen Lehrkräften, Refrendaren und Pädagogischen Mitarbeiterinnen
  • der Schulleitung
  • Eine Vertretung des Schlträgers

Auf der Gesamtkonferenz werden folgende Inhalte diskutiert und beschlossen:

  • Grundsätze zur Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung und -beurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

Die Schulleitung unterrichtet die Gesamtkonferenz zudem über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.


Die Fachkonferenz