Eine Schule braucht viele Köpfe, welche nicht nur die Schulleitung bei ihrer Arbeit unterstützen. Gemeinsam sorgen sie für eine stete Weiterentwicklung unserer kleinen aber sehr schönen Grundschule.
Die Arbeit der Elternvertreter ist hierbei gleichermaßen wichtig wie die der Lehrkräfte, der Pädagogischen Mitarbeiter/innen und allen anderen an der Schule beschäftigten Personen.
Uns ist es sehr wichtig, dass alle Gremien eng zusammenarbeiten und im regen Austausch miteinander stehen. Hierzu dienen die unter anderem verschiedene entscheidungstreffende Gremien, deren Zusammensetzung und Aufgaben im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.
Der Klassenelternrat setzt sich aus den Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse X sowie der Klassenleitung zusammen. Hierbei hat die Klassenleitung jedoch hauptsächlich eine beratende und informierende Rolle. Üblicherweise kommt die Klassenleitung dieser Aufgabe im Rahmen eines Elternabends nach. Auf dem Elternabend werden wichtige klasseninterne Angelegenheiten besprochen. Dies sind z.B.: Ausflüge/Klassenfahrten, allgemeines Lernklima, Inhalt sowie Plaung und Gestaltung des Unterrichts, Schwerpunktlegungen, etc.
Der Klassenelternrat wählt aus seiner Mitte:
Die Vertretungen werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Neuwahlen erfolgen, wenn:
Die Einladung zu einer Elternratssitzung erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenleitung, wobei sich die Klassenleitung in den Klassen 2 bis 4 mit den jeweiligen Vorsitzenden abzustimmen hat. Da die ersten Klassen und der SKG zu Beginn des Schuljahres noch keine Vertretungen gewählt haben, erfolgt in diesen Fällen die Einladung ausschließlich durch die jeweilige Klassenleitungen.
Der Klassenelternrat trifft auch zusammen, wenn ein fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenleitung dies verlangt.
Die Klassenkonferenz setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Auf einer Klassenkonferenz werden Maßnahmen, die einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen, beschlossen.
Die halbjährlich stattfindenden Förderkonferenzen sind eine Form der Klassenkonferenz.
Auf Klassenkonferenzen, auf denen Ordnungsmaßnahmen diskutiert werden, hat die Schulleitung den Vorsitz. Über ein Stimmrecht verüft die Schulleitung nur, wenn diese auch in der Klasse unterrichtet.
Der Schulelternrat setzt sich
Auf dem Schulelternrat werden alle wichtigen Themen diskutiert, die die ganze Schülerschaft betreffen. Der Schulelternrat besitzt nur ein geringes Mitbestimmungsrecht, kann aber die Wünsche der Elternschaft direkt mit der Schulleitung diskutieren. Selbstverständlich kann der Elternrat selber Themen einbringen, wenn diese als Diskusionswürdig erachtet werden.
Mitwirkung übt der Schulelternrat insbesondere über die zu wählenden Ämter/Elternvertretungen für folgende Konferenzen aus:
Wenn Sie als Eltern gerne Themen in den Elternrat einbringen möchten, hilft es allen Beteiligten, wenn die/der Elternratsvorsitzende sowie die Schulleitung darüber informiert werden. So kann bei der Planung der Schulelternratssitzung Zeit eingeplant werden und die Schulleitung kann sich auf die Frage/n vorbereiten.
Der Schulvorstand ist das oberste Gremium. Er setzt sich aus
Der Schulvorstand hat folgendende Aufgaben:
Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus:
Auf der Gesamtkonferenz werden folgende Inhalte diskutiert und beschlossen:
Die Schulleitung unterrichtet die Gesamtkonferenz zudem über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Hahnenmoorsweg 2, 26670 Uplengen
Telefon:
04956-4045124 (Schulsekretärin)
04956-4045123 (Lehrerzimmer)
04956-4045122 (Büro Schulleitung)
Fax: 04956-4045126
E-Mail: buero@gslengenerland.de
Verwaltung: Katrin Böllner
E-Mail: katrin.boellner@gslengenerland.de
Telefon: 04956-4045123